§ 15 EdSchleifAusbV
Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Edelsteine gravieren mit60 Prozent,
Fertigungsplanung mit30 Prozent sowie
Wirtschafts- und Sozialkunde mit10 Prozent.
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
in mindestens zwei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Fertigungsplanung“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung den Ausschlag geben kann.