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Die Ziele nach § 1 sollen erreicht werden durch Dabei soll für die Steigerung der installierten Leistung nach Satz 1 Nummer 3 ein Zubau von Solaranlagen auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand mindestens im Umfang des Zubaus von Freiflächenanlagen und Solaranlagen auf, an oder in einer baulichen Anlage, die weder Gebäude noch Lärmschutzwand ist, angestrebt werden.
eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen an Land auf sowie den Erhalt dieser installierten Leistung nach dem Jahr 2040,
69 Gigawatt im Jahr 2024,
84 Gigawatt im Jahr 2026,
99 Gigawatt im Jahr 2028,
115 Gigawatt im Jahr 2030,
157 Gigawatt im Jahr 2035 und
160 Gigawatt im Jahr 2040
eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen auf See nach Maßgabe des Windenergie-auf-See-Gesetzes,
eine installierte Leistung von Biomasseanlagen von 8 400 Megawatt im Jahr 2030.
Ziel dieses Gesetzes ist es, die installierte Leistung von Windenergieanlagen auf See, die an das Netz angeschlossen werden, auf insgesamt mindestens 30…
der installierten Leistung der Anlagen,
Wird in einem Kalenderjahr erstmals durch einen Zuschlag zu einem solchen Gebot die Grenze von 150 Megawatt je Kalenderjahr zu installierender Leistung für…
zur kalenderjährlich insgesamt auszuschreibenden installierten Leistung in Megawatt,
der Anlagenbetreiber nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung oder nach einer entsprechenden Bestimmung einer früheren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.