§ 2 EEMD-ZVAnl I
Bestandteile dieses Vertrags sind
der Nachweis der Registrierung als Anbieter nach § 4 MautSysG,
die Zusatzvereinbarung (Anlage 1), soweit von den Parteien als erforderlich erachtet,
Verfahren zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit Dokumente A und B (Anlagen 2 und 3),
der Zeit- und Projektplan (Anlage 4),
die Entgeltordnung (Anlage 5),
das Glossar (Anlage 6),
die Erklärung über die Gewährung einer Bankgarantie oder eines gleichwertigen Finanzinstruments,
gegebenenfalls Erklärungen/Schriftwechsel (Anlage 7).
Bei Widersprüchen in diesem Vertrag gelten nacheinander
dieser Vertrag,
die Zusatzvereinbarung (Anlage 1),
gegebenenfalls Erklärungen/Schriftwechsel (Anlage 7),
Verfahren zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit Dokumente A und B (Anlagen 2 und 3),
der Zeit- und Projektplan (Anlage 4),
das Glossar (Anlage 6).