Art. 5 Nr. 1 32026R1184VERORDNUNG (EU) 2026/1184 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2026 über die Nutzung von Eisenbahninfrastrukturkapazität im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum, zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)
„höhere Gewalt“ alle unvorhersehbaren, unvermeidbaren oder außergewöhnlichen Ereignisse oder Situationen, die sich der Kontrolle des am Betrieb Beteiligten…
§ 35 Abs. 1 KapResVVerordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve
Betreiber von Kapazitätsreserveanlagen müssen keine Vertragsstrafe zahlen, wenn und soweit die Kapazitätsreserveanlage die vertraglich vereinbarte Leistung…
Art. 3 Abs. 1 Buchst. a 32021R2116VERORDNUNG (EU) 2021/2116 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013
eine schwere Naturkatastrophe oder ein schweres Wetterereignis, die bzw. das den Betrieb erheblich in Mitleidenschaft zieht;
Art. 1 Abs. 5 32024R1359VERORDNUNG (EU) 2024/1359 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Begriff „höhere Gewalt“ ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, die sich der Kontrolle eines Mitgliedstaats…
§ 22 InVeKoSVVerordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems
Sofern der Betriebsinhaber auf Grund höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nicht in der Lage ist, den Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen…