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Die Auskehr der Mauteinnahmen erfolgt auf das Konto der Bundeskasse Trier-Deutsche Bundesbank Saarbrücken, IBAN DE81 5900 0000 0059 0010 20, BIC MARKDEF1590. Der anzugebende Verwendungszweck wird gesondert durch den Mauterheber mitgeteilt. Der Anbieter unterwirft sich gegenüber dem Mauterheber der sofortigen Vollstreckung nach Maßgabe des § 61 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in sein gesamtes Vermögen.
Die Pflichten des Anbieters im Zusammenhang mit der Auskehr der Mauteinnahmen sowie den einzelnen Vorgaben zu Abrechnungswesen, Zahlungs- und Fakturierungsgrundsätzen in Bezug auf die Mauteinnahmen sind in den Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG festgelegt.
Der Anbieter muss sicherstellen, dass die Zahlungsvorgänge zwischen ihm, seinen Nutzern und dem Mauterheber so ausgestaltet sind, dass in jedem Fall, auch im Fall der Insolvenz oder drohender Insolvenz des Anbieters oder von ihm für die Erbringung der vertraglichen Leistung oder zur Erfüllung der Vorgaben Dritter, die Sicherheit der vollständigen Auskehr der Mauteinnahmen nicht gefährdet ist.
Der Anbieter muss sicherstellen, dass die Zahlungsvorgänge zwischen ihm, seinen Nutzern und dem Mauterheber so ausgestaltet sind, dass in jedem Fall, auch im…
Der Anbieter ist verpflichtet, die Mauteinnahmen an den Mauterheber auszukehren.
die Auskehr der Mauteinnahmen an den Mauterheber durch den EETS-Anbieter erfolgt.
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit sichergestellt ist, dass der Mauterheber berechtigt ist, von einem EETS-Anbieter Zahlung für…
Der Mauterheber zahlt dem Anbieter eine Vergütung, deren Bestandteile und ihre jeweiligen Höhen für die jeweilige Vergütungsperiode in den Regelungen zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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