Erwägungsgrund 8 32019L0520
Die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme erfordert eine Harmonisierung der verwendeten Technologie und der Schnittstellen zwischen den Interoperabilitätskomponenten.
Die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme erfordert eine Harmonisierung der verwendeten Technologie und der Schnittstellen zwischen den Interoperabilitätskomponenten.