§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a StromVKGGesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten
nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder einer aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung,
§ 30 Abs. 1 Nr. 8 EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
die Eigenerklärung des Bieters, dass kein Verbot zur Teilnahme an dieser Ausschreibung nach diesem Gesetz oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen…
§ 34 Abs. 1 EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Die Bundesnetzagentur schließt Bieter und deren Gebote von dem Zuschlagsverfahren aus, wenn der Bieter keine Eigenerklärung nach § 30 Absatz 2a Satz 1 abgegeben…
§ 33 Abs. 2 EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Die Bundesnetzagentur kann ein Gebot ausschließen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Bieter keine Anlage auf dem in dem Gebot angegebenen Standort…
§ 88a Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Kriterien für einen Ausschluss von Bietern bei künftigen Ausschreibungen zu regeln und