EF-VO — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 EF-VOInkrafttreten, AußerkrafttretenVerordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden § 3Schlussformel Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2008 in Kraft. § 3Schlussformel