§ 6 RebflRodVVerordnung über die Gewährung von Prämien für die endgültige Aufgabe des Weinbaus
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 RebflVVerordnung über die Gewährung von Prämien zur endgültigen Aufgabe von Rebflächen in den Weinwirtschaftsjahren 1997/98 bis 1999/2000
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 RoVRaumordnungsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 VDVVerordnung zu Vertrauensdiensten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 ReblVVerordnung zur Bekämpfung der Reblaus
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.