Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das für Justiz zuständige Ministerium oder eine vom ihm beauftragte Stelle gibt auf der Internetseite des Justizportals des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt:
das direkt zu adressierende elektronische Postfach des Grundbuchamtes,
die Einzelheiten des Verfahrens, das zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr sowie für die Authentifizierung bei der jeweiligen Nutzung des elektronischen Postfachs einzuhalten ist, einschließlich der für die datenschutzgerechte Verwaltung elektronischer Postfächer zu speichernden personenbezogenen Daten,
die Einzelheiten zum Anbringen der qualifizierten elektronischen Signatur, die mindestens dem Profil Industrial-Signature-Interoperability-Specification / MailTrusT (ISIS-MTT) entsprechen muss, sowie die Voraussetzungen für die Prüfbarkeit der qualifizierten elektronischen Signatur und des ihr zugrundeliegenden Zertifikats durch das Grundbuchamt oder eine andere mit der automatisierten Prüfung beauftragte Stelle,
die für die Bearbeitung durch das Grundbuchamt geeigneten Versionen der Dateiformate PDF, PDF/A und TIFF,
die dem Format XML zugrunde zu legenden Definitions- oder Schemadateien,
weitere Angaben, die nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 im Format XML zu übermitteln sind, um die Zuordnung innerhalb des Grundbuchamtes und die Weiterverarbeitung durch dieses zu gewährleisten, und
die Höchstgrenzen für die Anzahl der einzureichenden elektronischen Dokumente und für das Datenvolumen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Das für Justiz zuständige Ministerium macht detaillierte Hinweise zur den technischen Anforderungen an elektronische Dokumente und zu Dateiformaten auf der…
die zusätzlichen Angaben, die bei der Übermittlung oder bei der Bezeichnung des einzureichenden elektronischen Dokuments gemacht werden sollen, um die Zuordnung…
Informationen zum Inhalt,
die zusätzlichen Angaben, die bei der Übermittlung oder bei der Bezeichnung des einzureichenden elektronischen Dokuments gemacht werden sollen, um die Zuordnung…
die Einzelheiten zur Anbringung qualifizierter elektronischer Signaturen an oder in elektronischen Dokumenten.
die zulässigen Dateiformate für und weitere technische Anforderungen an die nach den §§ 2 bis 4 eingereichten elektronischen Dokumente einschließlich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.