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Entscheidungen und Verfügungen der Grundbuchämter, deren Grundakten elektronisch geführt werden, sind in elektronischer Form zu erlassen.
Wird die Grundakte vollständig oder teilweise elektronisch geführt, können Entscheidungen und Verfügungen in elektronischer Form erlassen werden. Sie sind von…
Die Grundakten können elektronisch geführt werden. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt zu bestimmen, von dem an die…
Entscheidungen und Verfügungen des Saarländischen Grundbuchamts sind ab dem 20. April 2026 in elektronischer Form zu erlassen.
In elektronischer Form gestellte Anträge, sonstige Erklärungen sowie Nachweise über andere Eintragungsvoraussetzungen sind an das nach § 3 Nummer 1…
Wird ein Verwaltungsverfahren elektronisch durchgeführt, können die vorzulegenden Nachweise elektronisch eingereicht werden, es sei denn, dass durch…
Werden Akten elektronisch geführt, ist für jeden Bußgeld-Vorgang eine elektronische Akte anzulegen und sind sämtliche zu den Akten gehörende Schriftstücke und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.