Art. 6 Nr. 2 StrRÄndG2 SLGesetz Nr. 1012 - Zweites Gesetz zur Änderung und Bereinigung von Straf- und Bußgeldvorschriften des Saarlandes Vom 13. November 1974
bestimmen, dass zugunsten des Verletzten einer Straftat auf eine Buße erkannt werden kann,
(XXXX) Art 14 bis 17 EGStGBArtikel 14 Polizeiaufsicht Soweit Vorschriften die Polizeiaufsicht zulassen, treten sie außer Kraft. Artikel 15 Verfall Soweit Vorschriften außerhalb des…
§ 77d Abs. 1 StGBStrafgesetzbuch
Der Antrag kann zurückgenommen werden. Die Zurücknahme kann bis zum rechtskräftigen Abschluß des Strafverfahrens erklärt werden. Ein zurückgenommener Antrag…
Art 308 Abs. 1 EGStGBStrafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen
Die Vorschriften des neuen Rechts über Strafantrag, Ermächtigung und Strafverlangen (§§ 77 bis 77e, 194 des Strafgesetzbuches) gelten auch für Taten, die vor…
§ 76 Abs. 3 OWiGGesetz über Ordnungswidrigkeiten
Erwägt die Staatsanwaltschaft, die Klage zurückzunehmen, so gilt § 63 Abs. 3 entsprechend.