Art. 8 StrRÄndG2 SLGesetz Nr. 1012 - Zweites Gesetz zur Änderung und Bereinigung von Straf- und Bußgeldvorschriften des Saarlandes Vom 13. November 1974
Droht das Gesetz Zwangsgeld an, ohne dessen Mindest- oder Höchstmaß zu bestimmen, so beträgt das Mindestmaß fünf, das Höchstmaß tausend Euro. Dritter Abschnitt…
§ 16 Abs. 2 AnlEntGAnlegerentschädigungsgesetz
Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt bei Maßnahmen gemäß § 8 Absatz 1, 2 Satz 1, § 9 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 und 6 Satz 1 und 2 bis zu 50 000 Euro, bei Maßnahmen…
§ 22 Abs. 1 SächsVwVGVerwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen
Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt mindestens 5 EUR und höchstens 25 000 EUR.
§ 9 Abs. 6 DADGGesetz zur Anwendung und Durchsetzung der Datenverordnung
Die Durchsetzung einer Anordnung oder einer Untersagung nach Absatz 3 richtet sich nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz mit der Maßgabe, dass ein…
§ 89 Abs. 3 FamFGGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Das einzelne Ordnungsgeld darf den Betrag von 25 000 Euro nicht übersteigen. Für den Vollzug der Haft gelten § 802g Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, die §§ 802h und…