Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Anlage (zu § 10) Beschäftigungstagebuch der Eichoberinspektoranwärterin/ des Eichoberinspektoranwärters Beschäftigungs-abschnitt Dauer der Beschäftigung Kurze Angabe der Tätigkeit und der gefertigten Arbeiten Bescheinigung der ausbildenden Beamten Sichtvermerke des Ausbilders