§ 1 EichgDAPV SLGeltungsbereich
Diese Ausbildungs- und Prüfungsordnung gilt für die Laufbahn des gehobenen eichtechnischen Dienstes sowie den Aufstieg von Beamtinnen und Beamten in den höheren…
§ 28 Abs. 2 GemVwhDAPO SL 2017Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände Vom 4. September 2017
Unbeschadet des § 27 tritt zum gleichen Zeitpunkt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden…
§ 18 EichgDAPV SLZulassung
Beamtinnen und Beamte der Laufbahn des gehobenen eichtechnischen Dienstes können unbeschadet des § 35 SLVO zum Aufstieg in die Laufbahn des höheren…
§ 4 Abs. 2 ArchivhDAPV SL 2023Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Dienstes, Fachrichtung Sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst, Fachgebiet Archivdienst des Landes Vom 17. April 2023
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Archivdienst vom 29. September 1971 (Amtsbl. S. 650), zuletzt geändert durch die Verordnung vom…