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Die Anwärterin und der Anwärter führen vom Beginn des Vorbereitungsdienstes an ein Beschäftigungstagebuch (Anlage). Die Eintragungen sind von den Ausbilderinnen oder Ausbildern zu bestätigen und der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter am Ende des Ausbildungsabschnittes zur Einsicht vorzulegen.
Für jede Anwärterin und jeden Anwärter ist nach Beendigung eines jeden Ausbildungsabschnittes von der ausbildenden Beamtin oder dem ausbildenden Beamten ein Befähigungsbericht zu erstellen. Die Befähigungsberichte sind der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter vorzulegen. Sie sind zu den Ausbildungsakten zu nehmen.
Die Ausbildungsbehörde legt für jede Anwärterin und jeden Anwärter eine Ausbildungsakte an, in die der Ausbildungsplan, die Beschäftigungsnachweise, die Befähigungsberichte sowie die schriftlichen Arbeiten und deren Beurteilungen aufzunehmen sind. 2. Ausbildung