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Wahlberechtigt sind nicht a) Beschäftigte, die voraussichtlich nur für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten beschäftigt werden, b) Mitglieder der Betriebsleitung und deren Stellvertretung, c) Beschäftigte, die infolge Richterspruchs das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, nicht besitzen, d).Beschäftigte, die am Wahltag seit mehr als achtzehn Monaten unter Wegfall der Bezüge beurlaubt sind, e) Beschäftigte, die bei Altersteilzeit im Blockmodell in die Freistellungsphase eintreten.
Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten, die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
Wahlberechtigt sind:
Wahlberechtigt sind nicht
Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung,…
Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.