§ 3 Eingliederungsgesetz Leipzig SNEingliederungsgesetz Leipzig
Die Stadt Leipzig ist Rechtsnachfolger der gemäß § 1 Abs. 1 eingegliederten Gemeinden sowie der Gemeinde Bienitz.
§ 30 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Die neugebildeten Gemeinden sind Rechtsnachfolger der an der Vereinigung beteiligten Gemeinden, die aufnehmenden Gemeinden sind Rechtsnachfolger der…
§ 32 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Die neugebildeten Gemeinden sind Rechtsnachfolger der an der Vereinigung beteiligten Gemeinden, die aufnehmenden Gemeinden sind Rechtsnachfolger der…
§ 51 SN-2005Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge
Die neugebildeten Gemeinden sind Rechtsnachfolger der an der Vereinigung beteiligten Gemeinden, die aufnehmenden Gemeinden sind Rechtsnachfolger der…