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Eine Vereinbarung über das Erbringen von Eingliederungsleistungen muss mindestens sowie Regelungen über Mitteilungspflicht, Befristung und Kündigung beinhalten.
eine Beschreibung von Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen (Leistungsvereinbarung),
eine verbindliche Regelung über die Vergütung, die sich aus Pauschalen und Beträgen für einzelne Leistungsbereiche zusammensetzt (Vergütungsvereinbarung),
überprüfbare Anforderungen an die Überprüfung von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen (Prüfungsvereinbarung)
Die Leistungsvereinbarung muss die wesentlichen Leistungsmerkmale, insbesondere festlegen. In die Vereinbarung ist aufzunehmen, unter welchen Voraussetzungen…
In die Leistungsvereinbarung sind als wesentliche Leistungsmerkmale insbesondere aufzunehmen:
In die Leistungsvereinbarung sind als wesentliche Leistungsmerkmale mindestens aufzunehmen: Soweit die Erbringung von Leistungen nach § 116 Absatz 2 zu…
Die Vereinbarungen sind für alle übrigen Träger der Eingliederungshilfe bindend. Die Vereinbarungen müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit…
Wird die Leistung von einem Dritten erbracht und sind im Dritten Buch keine Anforderungen geregelt, denen die Leistung entsprechen muss, sind die Träger der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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