Gesetze
Gesetz wird geladen …
In die Leistungsvereinbarung sind als wesentliche Leistungsmerkmale insbesondere aufzunehmen:
die betriebsnotwendigen Anlagen des Leistungserbringers,
der zu betreuende Personenkreis,
Art, Ziel und Qualität der Leistung,
die Festlegung der personellen Ausstattung,
die Qualifikation des Personals sowie
die erforderliche sächliche Ausstattung.
Die Vergütungsvereinbarung besteht mindestens aus Förderungen aus öffentlichen Mitteln sind anzurechnen. Die Maßnahmepauschale ist nach Gruppen für Leistungsberechtigte mit vergleichbarem Bedarf sowie bei Leistungen der häuslichen Pflegehilfe für die gemeinsame Inanspruchnahme durch mehrere Leistungsberechtigte zu kalkulieren. Abweichend von Satz 1 können andere geeignete Verfahren zur Vergütung und Abrechnung der Leistung unter Beteiligung der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen vereinbart werden.
der Grundpauschale für Unterkunft und Verpflegung,
der Maßnahmepauschale sowie
einem Betrag für betriebsnotwendige Anlagen einschließlich ihrer Ausstattung (Investitionsbetrag).
einen Versorgungsvertrag nach § 72 sowie eine Leistungs- und Qualitätsvereinbarung nach § 80a des Elften Buches Sozialgesetzbuch oder die Erklärung, ob ein…
In die Leistungsvereinbarung sind als wesentliche Leistungsmerkmale mindestens aufzunehmen: Soweit die Erbringung von Leistungen nach § 116 Absatz 2 zu…
Die Vereinbarungen sind für alle übrigen Träger der Eingliederungshilfe bindend. Die Vereinbarungen müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit…
die erforderliche sächliche Ausstattung.
In Verträgen mit Verbrauchern, die Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch in Anspruch nehmen, müssen die Vereinbarungen den aufgrund des Zehnten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.