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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Für Amtsträgerinnen und Amtsträger, die sich am 1. Januar 2020 bereits in der zweiten oder einer weiteren Amtszeit befinden, wird die Zulage nach § 2 Absatz 2 und nach § 3 Absatz 2 ab dem 1. Januar 2020 gewährt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.