Eingangsformel EinigVtrVbg
in dem Bestreben, die Durchführung und Auslegung des am 31. August 1990 in Berlin unterzeichneten Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag - sicherzustellen, in Ausfüllung des Artikels 9 Abs. 3 des Einigungsvertrags - sind übereingekommen, eine Vereinbarung mit den nachfolgenden Bestimmungen zu schließen: