§ 29 Abs. 4 EMVO SNSitzungen und Ausschüsse
Der Landeselternrat kann Ausschüsse bilden.
Art. 1 Abs. 3 Satz 2 Nr. 47 SN-3640Zweites Gesetz zur Umsetzung des besseren Schulkonzepts
§ 48 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Vorsitzenden der Elternräte aller Schulen im Gebiet eines Landkreises oder einer Kreisfreien Stadt bilden den…
§ 48 Abs. 1 SächsSchulGSächsisches Schulgesetz
Die Vorsitzenden der Elternräte aller Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Gebiet eines Landkreises oder einer Kreisfreien Stadt bilden den…
§ 4 Abs. 1 Elternbeteiligungs-VOVerordnung über die Beteiligung der Erziehungsberechtigten in Kindertageseinrichtungen (Elternbeteiligungs-VO) Vom 15. März 2022*)
In jedem Landkreis wird ein Kreiselternausschuss und im Regionalverband Saarbrücken ein Regionalverbandselternausschuss für die Dauer von zwei Jahren gebildet.…
§ 7 Abs. 4 SBEBGGesetz Nr. 2056 für ein Saarländisches Ausführungsgesetz nach § 26 des Achten Buches Sozialgesetzbuch für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege - Saarländisches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) Vom 19. Januar 2022
In jedem Landkreis wird ein Kreiselternausschuss und im Regionalverband Saarbrücken ein Regionalverbandselternausschuss gebildet. Diese setzen sich aus den…