§ 10 Abs. 8 SMVO SNSchülermitwirkungsverordnung
Die oberste Schulaufsichtsbehörde unterrichtet den Landesschülerrat über alle grundsätzlichen, die Schulen des Landes gemeinsam interessierenden Fragen und ist…
Art. 1 Satz 2 Nr. 7 SN-18463Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schülermitwirkungsverordnung
„(8) Die oberste Schulaufsichtsbehörde unterrichtet den Landesschülerrat über alle grundsätzlichen, die Schulen des Landes gemeinsam interessierenden Fragen und…
§ 15 Abs. 1 EMVO SNAuskunfts- und Beschwerderecht
Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Elternrat rechtzeitig über alle wesentlichen Angelegenheiten und Entscheidungsprozesse der Schule. Sie…
§ 20 Abs. 1 EMVO SNInformations- und Anhörungsrecht
Die Schulaufsichtsbehörde hat den Kreiselternrat über alle grundsätzlichen, die Schulen eines Landkreises oder einer Kreisfreien Stadt gemeinsam interessierende…
§ 49 Abs. 2 SächsSchulGSächsisches Schulgesetz
Der Landeselternrat vertritt die schulischen Interessen der Eltern aller Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft und berät die oberste…