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Der Landeselternrat besteht aus gewählten Vertretern der Kreiselternräte. Hinzu kommt ein von den Eltern aus ihrer Mitte gewählter Vertreter der Schulen im sorbischen Siedlungsgebiet.
Der Landeselternrat vertritt die schulischen Interessen der Eltern aller Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft und berät die oberste Schulaufsichtsbehörde in allgemeinen Fragen des Erziehungs- und des Unterrichtswesens; er kann Vorschläge und Anregungen unterbreiten.
Der Landeselternrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter und schlägt Vertreter für den Landesbildungsrat vor.
Der Landeselternrat besteht aus den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Kreiselternräte und setzt sich für den Bereich der Schulen in öffentlicher…
Der Landesschülerrat vertritt die schulischen Interessen der Schüler aller Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft und berät die oberste…
der berufsbildenden Schulen je Kreiselternrat und für den Bereich der Schulen in freier Trägerschaft aus einem Vertreter je Kreiselternrat zusammen. Hinzu kommt…
Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Landesschülerrat vertritt die schulischen Interessen der Schüler aller Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft…
je ein Vertreter der Eltern aus dem Bereich der Grundschulen, Oberschulen einschließlich Oberschulen+, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Berufsschulen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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