§ 44 Abs. 2 EnergieStGEnergiesteuergesetz
Der Inhaber eines Gasgewinnungsbetriebs (Absatz 3) darf Energieerzeugnisse innerhalb des Betriebsgeländes steuerfrei verwenden, wenn sie
§ 26 Abs. 4 EnergieStGEnergiesteuergesetz
Absatz 1 gilt nicht für die in § 6 Absatz 2 genannten Vorgänge, es sei denn, diese Vorgänge finden in einem Herstellungsbetrieb (§ 6) oder in einem…
§ 77 EnergieStVEigenverbrauch
Für die Teile des Kohlebetriebs, in denen Kohle nach § 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes steuerfrei zur Aufrechterhaltung des Betriebs verwendet werden kann,…
§ 66 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. f EnergieStGEnergiesteuergesetz
die Teile des Betriebes zu bestimmen, in denen nach § 44 Abs. 2 Erdgas zur Aufrechterhaltung des Betriebes steuerfrei verwendet werden kann,
§ 57 Abs. 16 EnergieStVBezug und Abgabe von steuerfreien Energieerzeugnissen
Der Erlaubnisinhaber darf die steuerfreien Energieerzeugnisse Die Absätze 1 bis 3 gelten sinngemäß.