EnPauschEZG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 EnPauschEZG SLAnspruchsvoraussetzungenGesetz Nr. 2084 zur Gewährung einer Energiepreispauschale für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Vom 17. November 2022 § 1§ 3 § 2 EnPauschEZG SLDie Energiepreispauschale wird nur gewährt, wenn1.am 1. September 2022 ein Anspruch auf Versorgungsbezüge im Sinne des § 1 bestanden hat,2.der Wohnsitz im Inland war und3.kein Ausschlussgrund nach § 3 vorliegt. § 1§ 3