Gesetz Nr. 2084 zur Gewährung einer Energiepreispauschale für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Vom 17. November 2022
Empfängerinnen und Empfängern von laufenden dauerhaften Versorgungsbezügen nach dem Saarländischen Beamtenversorgungsgesetz wird eine einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro gewährt.
§ 1 EnPauschEZG SL
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