§ 9 EntschFinV
Risikokategorien, Risikoindikatoren und Risikogewichtung
(1)
Für die Einschätzung des Risikos des CRR-Kreditinstituts legt die Entschädigungseinrichtung die folgenden Risikokategorien zugrunde: Den Risikokategorien sind jeweils Risikoindikatoren gemäß Anlage 1 zugeordnet.
1.
Kapital,
2.
Liquidität und Refinanzierung,
3.
Qualität der Vermögensanlage,
4.
Geschäftsmodell und Management sowie
5.
Verlustrisiko der Entschädigungseinrichtung.
(2)
Die Gewichtung der Risikokategorien und Risikoindikatoren und die Ermittlung der Bonitätsnote erfolgt nach Maßgabe von Anlage 1.
(3)
Das Nähere zur Risikoeinschätzung für die Risikokategorien nach Absatz 1 bestimmt sich nach Anlage 1. Die Risikoeinschätzung für die Risikokategorie nach Absatz 1 Nummer 4 erfolgt auch auf der Grundlage von Ratings nach § 10.