§ 2 UmwRGZVOVerordnung über die Zuständigkeit nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRGZVO) Vom 21. Juni 2010
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 EEMD-ZVVerordnung über die Zulassung von Anbietern mautdienstbezogener Leistungen für das EETS-Gebiet Bundesfernstraßenmautgesetz
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 VZOZÜVVerordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten der Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektionen in den neuen Ländern nach dem Vermögenszuordnungsgesetz auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 GVVVerordnung über die Vorgaben für das EETS-Gebiet Bundesfernstraßenmautgesetz
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 ZOZÜVVerordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten des Präsidenten der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben nach dem Vermögenszuordnungsgesetz in Verbindung mit dem Zuordnungsergänzungsgesetz auf den Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektion Berlin
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.