UmwRGZVO — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 UmwRGZVOInkrafttretenVerordnung über die Zuständigkeit nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRGZVO) Vom 21. Juni 2010 § 1Leichte SpracheEinfache SpracheDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. § 1