§ 37 Abs. 7 SchfHwGGesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
Für Versorgungsberechtigte im Beitrittsgebiet ist § 56a Absatz 1 des Schornsteinfegergesetzes in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung entsprechend…
§ 41 Abs. 5 SchfHwGGesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
Der Anspruch ist schriftlich geltend zu machen. Die allgemeinen Anspruchsregelungen und § 37 Absatz 5 gelten entsprechend.
§ 34 SchfHwGGesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
Ansprüche gegen die Versorgungsanstalt nach diesem Gesetz sowie Ansprüche der Versorgungsanstalt auf Beiträge, Zinsen und sonstige Nebenkosten verjähren in vier…
§ 31 Abs. 2 SchfHwGGesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
Die Versorgungsanstalt erteilt der anspruchsberechtigten Person über den Versorgungsanspruch einen Bescheid. Die Versorgungsleistungen werden monatlich im…
§ 27 Abs. 1 SchfHwGGesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
Die Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (Zusatzversorgung) wird geschlossen; ab dem 1. Januar 2013 werden keine Anwartschaften mehr…