§ 2 Abs. 1 Nr. 17 EnVKGBegriffsbestimmungen und damit zusammenhängende Regelungen
„Energiekostenvergleich“:die Darstellung der auf Kostenbasis normierten Energieverbrauchsangaben,
§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EnVKGBußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung
entgegen § 3 Absatz 4 Satz 1 nicht sicherstellt, dass ein Energiekostenvergleich angebracht ist,
§ 40 Abs. 2 Nr. 7 EnWGGesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
den auch in grafischer Form dargestellten Vergleich des ermittelten Verbrauchs zu dem Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums,
Anlage (zu § 13g) Nr. 3 EnWGGesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
Im Sinne dieser Anlage ist oder sind:
§ 3 Abs. 4 EnVKGAllgemeine Anforderungen an die Verbrauchskennzeichnung, an sonstige Produktinformationen sowie an Informationen in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen
Betreiber von öffentlichen Tankstellen mit mehr als zwölf Zapfstellen haben sicherzustellen, dass während der Geschäftszeiten der Tankstelle ein…