EnVKV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 10 EnVKVVerordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen § 9Schlußformel Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 9Schlußformel