EnVKV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSchlußformel EnVKVVerordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen § 10Anlage 1 Der Bundesrat hat zugestimmt. § 10Anlage 1