Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts Vom 4. August 2005
Für die Durchführung von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren nach Maßgabe des § 43 des Energiewirtschaftsgesetzes ist das Oberbergamt für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz* zuständig.
§ 2 EnWZustV SL
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