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Grundlage der mündlichen Prüfung ist ein lateinischer Text im Umfang von etwa 50 Wörtern bzw. ein griechischer Text im Umfang von etwa 60 Wörtern, dessen Schwierigkeit den in § 9 genannten Anforderungen entspricht. An die Übersetzung soll sich ein Prüfungsgespräch anschließen, das dem Nachweis eines vertieften Verständnisses der vorgelegten Textstelle und erforderlichenfalls den Nachweis hinreichender Kenntnisse in der Elementargrammatik dient.
Die mündliche Prüfung in einem Fach dauert jeweils 20 Minuten. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten unter Aufsicht zu gewähren.