§ 6 ERPWiPlanG 2025Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 – ERPWiPlanG 2025)
Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2026, frühestens jedoch am 31. Dezember 2025, außer Kraft.
§ 6 ERPWiPlanG 2026Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026
Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2027, frühestens jedoch am 31. Dezember 2026, außer Kraft.
§ 2 ERP-WiPlanErVVerordnung über die Erweiterung des Anwendungsbereichs des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2025, frühestens jedoch am 31.…
§ 9 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.