§ 71 NRW-26994Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz - LFoG)
Das Ministerium erläßt im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern die zur Durchführung dieses Gesetzes notwendigen Verwaltungsvorschriften.
§ 10 UZeugnG SLGesetz Nr. 842 über Unschädlichkeitszeugnisse Vom 25. Januar 1967
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften [1] erlässt das Ministerium für Umwelt im Einvernehmen mit dem Ministerium für…
§ 28 LKrWG NRWKreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium erlässt im Einvernehmen mit den beteiligten Ministerien die zur Durchführung des Abfallgesetzes und dieses Gesetzes erforderlichen…
§ 58 NRW-26483Gesetz über die Bahneinheiten
Mit der Ausführung des Gesetzes werden der Justizminister und der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr beauftragt. Zum Textanfang
§ 13 NRW-26532Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erläßt der Innenminister im Einvernehmen mit dem Kultusminister und dem Minister für…