§ 4 Abs. 1 FinDAGebVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Finanzen zur Finanzdienstleistungsaufsicht
Für die Erhebung von Gebühren für eine gebührenpflichtige Leistung, die vor dem 1. Oktober 2021 beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht…
§ 10 Abs. 1 JKostG SLGesetz Nr. 932 - Landesjustizkostengesetz Vom 30. Juni 1971
Soweit in einer Hinterlegungssache bereits vor dem 1. Juli 1992 Gebühren gemäß § 24 in Verbindung mit § 26 Nr. 7 der Hinterlegungsordnung erhoben worden sind,…
§ 14 DPMAVwKostVVerordnung über Verwaltungskosten beim Deutschen Patent- und Markenamt
In den Fällen, in denen vor Inkrafttreten dieser Verordnung die gebührenpflichtige Amtshandlung beantragt, aber noch nicht beendet ist, werden die bis zum…
§ 14 Abs. 1 Nr. 3 PatKostGGesetz über die Kosten des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts
wenn die Zahlung einer nach dem 1. Januar 2002 fälligen Gebühr auf Grund bestehender Vorauszahlungsregelungen vor dem 1. Januar 2002 erfolgt ist.
§ 4 AABGebVBesondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich
Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen für eine gebührenfähige Leistung, die vor dem 1. Oktober 2021 beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig…