§ 159 Abs. 1 MarkenGGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Schutzdauer und ihre Verlängerung (§ 47) sind auf vor dem 14. Januar 2019 eingetragene Marken mit der Maßgabe…
§ 135a UrhGGesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Wird durch die Anwendung dieses Gesetzes auf ein vor seinem Inkrafttreten entstandenes Recht die Dauer des Schutzes verkürzt und liegt das für den Beginn der…
Art. 70 Abs. 3 32023R2411VERORDNUNG (EU) 2023/2411 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Oktober 2023 über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753 (Text von Bedeutung für den EWR)
Auf der Grundlage eines gemäß Absatz 2 gestellten Antrags kann der nationale Schutz von dem betreffenden Mitgliedstaat so lange zeitlich verlängert werden, bis…
§ 153 Abs. 2 MarkenGGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Auf Ansprüche des Inhabers einer vor dem 1. Januar 1995 eingetragenen oder durch Benutzung oder notorische Bekanntheit erworbenen Marke oder einer…
§ 24 ErstrGSchutzdauer
Auf die Berechnung der Dauer des Schutzes von nach § 4 erstreckten Marken ist § 9 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes anzuwenden.