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Die Übermittlung von Nachrichten nach § 1 erfolgt über den deutschen e-Justice Communication via Online Data Exchange-Zugangspunkt, im Folgenden e-CODEX-Zugangspunkt, unter Nutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) oder des e‑Evidence Digital Exchange Systems (eEDES).
Die Übermittlung erfolgt durch die Übertragung des zur Einreichung bestimmten elektronischen Dokuments in den elektronischen Gerichtsbriefkasten des Gerichts…
Die Übermittlung elektronischer Dokumente zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten untereinander erfolgt über das elektronische Gerichts- und…
Die Übermittlung elektronischer Akten zwischen aktenführenden Strafverfolgungsbehörden und Gerichten untereinander erfolgt über das elektronische Gerichts- und…
Die Übermittlung elektronischer Akten zwischen aktenführenden Behörden und Gerichten untereinander erfolgt über das elektronische Gerichts- und…
Die Übermittlung elektronischer Akten zwischen aktenführenden Behörden und Gerichten untereinander erfolgt über das elektronische Gerichts- und…
1Zur Entgegennahme elektronischer Dokumente ist die gemeinsame elektronische Poststelle der Justiz bestimmt. 2Diese ist über die auf der Internetseite…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.