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Der elektronische Gerichtsbriefkasten der Gerichte ist über die von den Gerichten zur Verfügung gestellte Zugangs- und Übertragungssoftware erreichbar. Die Software kann über die Internetseiten der Gerichte www.ovg.nrw.de, www.vg-minden.nrw.de, www.fg-duesseldorf.nrw.de, www.fg-koeln.nrw.de, www.fg-muenster.nrw.de oder über die Internetseite www.egvp.de lizenzfrei heruntergeladen werden.
Die Übermittlung erfolgt durch die Übertragung des zur Einreichung bestimmten elektronischen Dokuments in den elektronischen Gerichtsbriefkasten des Gerichts mittels der zur Verfügung gestellten Zugangs- und Übertragungssoftware auf der Basis des Protokolls OSCI (Online Services Computer Interface).
Die Übermittlung von Nachrichten nach § 1 erfolgt über den deutschen e-Justice Communication via Online Data Exchange-Zugangspunkt, im Folgenden…
Die Übermittlung elektronischer Akten zwischen aktenführenden Behörden und Gerichten untereinander erfolgt über das elektronische Gerichts- und…
Die Übermittlung elektronischer Akten zwischen aktenführenden Behörden und Gerichten untereinander erfolgt über das elektronische Gerichts- und…
Die Übermittlung elektronischer Akten zwischen aktenführenden Strafverfolgungsbehörden und Gerichten untereinander erfolgt über das elektronische Gerichts- und…
Die Übermittlung elektronischer Dokumente zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten untereinander erfolgt über das elektronische Gerichts- und…
1Zur Entgegennahme elektronischer Dokumente ist die gemeinsame elektronische Poststelle der Justiz bestimmt. 2Diese ist über die auf der Internetseite…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.