Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und bei dem Verwaltungsgericht Minden können ab dem 1. Januar 2006 elektronische Dokumente in gerichtlichen Verfahren eingereicht werden. Ausgenommen sind folgende Verfahren:
Bundesdisziplinarrechtliche Verfahren,
Landesdisziplinarrechtliche Verfahren,
Flurbereinigungsrechtliche Verfahren,
Verfahren der Berufsgerichte und des Landesberufsgerichts für Heilberufe,
Verfahren der Berufsgerichte und des Landesberufsgerichts für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen,
Verfahren der Berufsgerichte und des Landesberufsgerichts für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen im Bauwesen,
Verfahren nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz,
Verfahren nach dem Landespersonalvertretungsgesetz,
Verfahren nach § 13 Satz 2 des Landesrichtergesetzes.
Bei den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen können elektronische Dokumente in allen Verfahren eingereicht werden.
Die elektronische Kommunikation gemäß § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist zugelassen, sofern in dieser Rechtsverordnung…
die Zulassung der elektronischen Kommunikation (§ 28);
Andere Verfahrensbeteiligte können Dokumente elektronisch übermitteln. Für die elektronische Übermittlung durch andere Verfahrensbeteiligte gilt Absatz 2…
die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Amtsgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen in Handelsregister- und Genossenschaftsregistersachen…
die elektronische Übermittlung von Akten nach § 14 Absatz 1 Satz 2,
Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Bei Behörden erfolgt die Eröffnung des Zugangs durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.