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§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen findet nur Anwendung, wenn und soweit das für das amtliche Vermessungswesen zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung die elektronische Kommunikation zugelassen hat.
Die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes über die elektronische Kommunikation finden Anwendung, soweit nicht durch Rechtsvorschriften dieses Gesetzes…
Die elektronische Kommunikation gemäß § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist zugelassen, sofern in dieser Rechtsverordnung…
Anträge zur Fortführung des Liegenschaftskatasters können einschließlich der Vermessungsschriften auf elektronischem Wege nach den Bedingungen des § 3a des…
Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für diese zur Bearbeitung nicht geeignet, gilt § 3a Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW, §…
Die Behörde eröffnet einen Zugang für die Übermittlung von Dokumenten auf elektronischem Weg nach den Vorschriften des § 3a Absatz 1 des…
Für eine elektronische Übersendung innerhalb einer Dienststelle oder zwischen Dienststellen ist die in den Dienststellen üblicherweise genutzte Informations-…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.