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Elektronische Dokumente können den Finanzgerichten auch als Dateianhang einer E-Mail an die E-Mail-Adressen der Poststellen der Finanzgerichte mittels des Protokolls SMTP (Simple Mail Transport Protocol) übermittelt werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
Bei den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen können elektronische Dokumente in allen Verfahren eingereicht werden.
Dokumente elektronisch zu übermitteln und diese mit einer prüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und
Die Behörde eröffnet einen Zugang für die Übermittlung von Dokumenten auf elektronischem Weg nach den Vorschriften des § 3a Absatz 1 des…
Ein elektronisches Dokument kann im Übrigen unbeschadet des Absatzes 4 jedem Zustellungsadressaten elektronisch zugestellt werden, soweit dieser hierfür einen…
Dokumente elektronisch zu übermitteln und diese mit einer prüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.