§ 15 Abs. 4 EBOEisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Für weitere Strecken können die zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörden die Ausrüstung mit Zugbeeinflussung oder technischen Einrichtungen vorschreiben, wenn die…
§ 28 Abs. 1 Nr. 4c EBOEisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Zugbeeinflussung oder technische Einrichtung, durch die ein Zug selbsttätig zum Halten gebracht werden kann, wenn die Fahrzeuge auf Strecken mit…
§ 22 Abs. 1 Nr. 3 BOStrabVerordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
die Fahrweise der Züge technisch zu überwachen und bei gefährdenden Abweichungen zu beeinflussen.
§ 38 Abs. 3 BOStrabVerordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
Personenfahrzeuge, die auf Strecken mit Zugsicherungsanlagen nach § 22 betrieben werden, müssen mit den diese ergänzenden Zugsicherungseinrichtungen ausgerüstet…
Art. 54 Abs. 3 32012L0034RICHTLINIE 2012/34/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten können von den Eisenbahnunternehmen verlangen, dass sie sich an der Sicherstellung der Durchsetzung und Überwachung der für sie geltenden…