§ 38 EBOEisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Auf zweigleisigen Bahnen ist rechts zu fahren. Hiervon kann abgewichen werden
§ 49 Abs. 4 BOStrabVerordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
Auf zweigleisigen Strecken mit besonderem oder unabhängigem Bahnkörper soll und auf zweigleisigen Strecken mit straßenbündigem Bahnkörper muss bei…
§ 15 Abs. 5 BOStrabVerordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
Strecken für Zweirichtungsverkehr sollen nicht eingleisig sein.
§ 2 Abs. 1 StVOStraßenverkehrs-Ordnung
Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
§ 5 Abs. 7 StVOStraßenverkehrs-Ordnung
Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das…