Art. 10 Abs. 1 32017L1852RICHTLINIE (EU) 2017/1852 DES RATES vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union
Die zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten können vereinbaren, einen Ausschuss für alternative Streitbeilegung (im Folgenden „Ausschuss für…
§ 27 Abs. 3 Nr. 3 EU-DBA-SBGGeschäftsordnung
Form des Streitbeilegungsgremiums, bei dem es sich entweder um einen Beratenden Ausschuss oder einen Ausschuss für Alternative Streitbeilegung zu handeln hat,…
Art. 11 Abs. 2 Buchst. c 32017L1852RICHTLINIE (EU) 2017/1852 DES RATES vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union
Form des Streitbeilegungsgremiums, bei dem es sich entweder um einen Beratenden Ausschuss oder einen Ausschuss für alternative Streitbeilegung zu handeln hat,…
§ 10 Abs. 1 EU-DBA-SBGErsetzung der Zulassung durch den Beratenden Ausschuss
Wurde die Streitbeilegungsbeschwerde von der zuständigen Behörde mindestens eines betroffenen Mitgliedstaats, jedoch nicht von den zuständigen Behörden aller…
Art. 14 Abs. 2 32017L1852RICHTLINIE (EU) 2017/1852 DES RATES vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union
Der Beratende Ausschuss oder der Ausschuss für alternative Streitbeilegung stützt sich bei der Abfassung seiner Stellungnahme auf das anwendbare Abkommen oder…