Erwägungsgrund 11 32017L1852
Die Kommission sollte die Anwendung der Richtlinie nach einem Zeitraum von fünf Jahren überprüfen, und die Mitgliedstaaten sollten die Kommission dabei durch sachdienliche Beiträge unterstützen —
Die Kommission sollte die Anwendung der Richtlinie nach einem Zeitraum von fünf Jahren überprüfen, und die Mitgliedstaaten sollten die Kommission dabei durch sachdienliche Beiträge unterstützen —